Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Anschrift
Deutschhausplatz 3
55116 Mainz
Allgemeiner Kontakt
T 06131 288220
F 06131 2882288
kammer@laek-rlp.de
www.laek-rlp.de
Präsident:
Dr. med. Günther Matheis
Vize-Präsident:
SR Dr.med. Michael Fink
Vize-Präsident:
Dr.med. Bernhard Lenhard
Hauptgeschäftsführer:
Dr.med. Jürgen Hoffart
T 06131 28822-21
F 06131 28822-88
hoffart@laek-rlp.de
Sekretariat:
Susanne Hadji-Ahmad
T 06131 28822-21
F 06131 28822-88
hadji-ahmad@laek-rlp.de
Ärztliche Fortbildungen
in Rheinland-Pfalz:
• Ärztliche Fortbildungen in Kaiserlautern
• Ärztliche Fortbildungen in Koblenz
• Ärztliche Fortbildungen in Ludwigshafen
• Ärztliche Fortbildungen in Mainz
• Ärztliche Fortbildungen in Speyer
Fortbildungspunktekonten und Barcodes
Über Ihr Punktekonto können Sie Ihre bisher gesammelten CME-Punkte einsehen.
Ihr persönliches Fortbildungskonto führt Ihre Bezirksärztekammer. Den direkten Link dazu finden Sie unter Bezirksärztekammern.
Hier bietet sich Ihnen außerdem die Möglichkeit, schnell und unkompliziert Barcodes bei Ihrer zuständigen Ärztekammer anzufordern.
Die Fortbildungssatzung der Landesärztekammer Rheinland Pfalz finden Sie hier zum Herunterladen.
Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz steht ganz im Dienst der ärztlichen Selbstverwaltung. Gemeinsam mit den Bezirksärztekammern regelt sie die Weiterbildung ihrer Mitglieder und berät angehende Ärztinnen und Ärzte. Sie achtet auf die Einhaltung des Berufsrechts und sie bietet mit dem berufsständischen Versorgungswerk eine leistungsfähige Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Gesetzgeber hat somit der Landesärztekammer den Freiraum gegeben, die beruflichen Angelegenheiten der Ärztinnen und Ärzte in eigener Regie zu gestalten und zu regeln. Die Landesärztekammer ist deshalb auch für die Behörden ein wichtiger Partner und Berater.
Bezirksärztekammern
In Rheinland-Pfalz gibt es neben der Landesärztekammer vier Bezirksärztekammern.
Die Bezirksärztekammern sind - wie die Landesärztekammer - Körperschaften des öffentlichen Rechts und sind die gesetzlich berufene Vertretung der in ihrem Bezirk tätigen Ärzte.
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