Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Anschrift
August-Bebel-Straße 9a
18055 Rostock
Allgemeiner Kontakt
T 0381 492 80 0
F 0381 492 80 80
info@aek-mv.de
Präsident:
Dr.med. Andreas Crusius
praesident@aek-mv.de
Vizepräsidenten:
Dr.med. Wilfried Schimanke
Dr.med. Andreas Gibb
Sekretariat:
Manuela Wulff
Silke Striggow
T 0381 492 8012/3
Geschäftsführung:
Frank Th. Loebbert
T 0381 492 8031
Assistentin:
Manuela Möller
T 0381 492 8032
Ärztliche Fortbildungen
in Mecklenburg-Vorpommern:
• Ärztliche Fortbildungen in Rostock
• Ärztliche Fortbildungen in Schwerin
• Ärztliche Fortbildungen in Neubrandenburg
Fortbildungspunktekonten und Barcodes
Über Ihr Punktekonto können Sie Ihre bisher gesammelten CME-Punkte einsehen.
Die Barcode-Etiketten können Sie über das Mitgliederportal oder telefonisch bestellen.
Die Fortbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern können Sie hier herunterladen.
Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts – ist die berufsständische Vertretung der insgesamt 9.191 Ärztinnen und Ärzte unseres Bundeslandes (Stand 1. Juli 2010). Alle berufstätigen Ärzte sowie Ärzte, die zwar nicht berufstätig sind, aber ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, sind Mitglieder der Kammer. Die Ärztekammer hat ihren Sitz in der Hansestadt Rostock.
In Selbstverwaltung nimmt die Ärztekammer berufliche, berufspolitische und berufsrechtliche Aufgaben für ihre Mitglieder wahr. Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern nimmt mittelbar auch staatliche Verwaltungsaufgaben wahr und unterliegt der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Tätigkeit ist durch das Heilberufsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelt.
Zu den Aufgaben der Kammer gehören insbesondere:
• die Wahrnehmung der Interessen der Ärzteschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern
• die Beratung der Politik und Verwaltung durch Stellungnahmen und Fachgutachten
• Qualifizierung der Kammermitglieder durch berufliche Weiter- und Fortbildung
• das Überwachen der Einhaltung der Berufspflichten durch die Kammermitglieder
• Hilfestellung bei Problemen zwischen Patienten / Ärzten durch neutrale Schlichtungsstelle
• Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen
• die Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
• das Benennen Sachverständiger zum Erstellen von Fachgutachten
• die Organisation der Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten